Ausschuss für Bau und Planung


 

Umbau der Kleiderkammer

 

Die Kleiderkammer wird innerhalb des Gesundheitszentrums umziehen, vom jetzigen Standort in Räume neben der Arztpraxis Morawe. Die Umbauarbeiten in diesen Räumen haben begonnen. In die durch den Umzug freiwerdenden Räume wird der KPA einziehen.

 


Sanierung des Balkons des ehemaligen Leseraumes

 

Der Balkon soll nicht nur saniert werden, sondern auch geschlossen werden, sodass dem Naturschutzring, dem Naturparkverein und Aukrug Marketing ein weiterer Raum zur Verfügung steht. Die Aufträge für die Maßnahmen sind erteilt.

 


Bebauungsplan Nr 28 „Rüm südlich der Bahn“

 

Der Bauschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Fläche „Rüm südlich der Bahn“ zu beschließen. Nur so ist die Gemeinde in der Lage, Bauwilligen in naher Zukunft Grundstücke in der Gemeinde anbieten zu können. Die Grundstücke des letzten Bebauungsgebietes „Haarkoppel III“ sind bereits alle verkauft.
Selbstverständlich wird innerhalb des Verfahrens der Bauleitplanung eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Auf Anregung der CDU soll in diesem Rahmen auch geprüft werden, ob in Bünzen eine weitere Bahnhaltestelle möglich wäre.

 


 

Eisenbahnbrücke Erlenweg

 

Die gemeindeeigene Eisenbahnbrücke weist erhebliche Schäden auf. Sicherungsmaßnahmen sind unbedingt notwendig. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen betragen ca. 12.500,00 Euro. Da in Zukunft immer wieder Schäden und Sicherheitsprobleme auftreten werden, empfiehlt der Bauschuss den Abriss der Brücke voranzutreiben.

 


Windkraft

 

Im Beteiligungsverfahren (endet 3. Januar 2019) zur Windkraft empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, keine weitere Stellungnahme abzugeben, da die Gemeinde bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat.

 

 

 

 


Ortsentwicklung

 

Im Rahmen der Ortsentwicklung muss auch geprüft werden, wo „Bauen in der 2. Reihe“ möglich sein soll. Dazu müssen Bebauungspläne aufgestellt werden. Da beim „Bauen in der zweiten Reihe“ nicht die Gemeinde, sondern der jeweilige Eigentümer der Fläche darüber entscheidet, ob die betreffende Fläche für Bauwillige zur Verfügung steht, ist eine gezielte und geordnete Bebauung nicht gewährleistet. Ebenso wenig wird dann die Zahl der Grundstücke, die den Bauwilligen zur Verfügung stehen, nicht von der Gemeinde bestimmt werden können. In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, inwieweit die Eigentümer dieser Flächen an Infrastruktur-Maßnahmen, die durch die Bebauung erstehen, beteiligt werden sollen.